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Das Solarpaket 1 im Überblick

Mit dem Solarpaket 1 möchte die Bundesregierung den Ausbau von Solarstrom erleichtern und beschleunigen, um das Ausbauziel von 215 Gigawatt bis 2030 zu erreichen. Dazu hat das Kabinett am 16. August 2023 das „Solarpaket 1“ beschlossen.

Einige der Änderungen im Überblick:

  • Vereinfachung des Netzanschlussverfahrens für private Dachanlagen bis 30 kW (bisher 10,8 kW) und erleichterter Zugang zur Direktvermarktung für Anlagen bis 25 kW.
  • Flexibilisierung der Direktvermarktung für mittelgroße Gewerbeanlagen.
  • Einführung eines Modells für gemeinschaftliche Gebäudeversorgung, um Solarstrom innerhalb von Gebäuden zu teilen.
  • Ausweitung der EEG-Förderung auf den Außenbereich für bestehende Gebäude (Stichtag 1. März 2023)
  • Anhebung Steckersolar auf 2 kWp bei Max. 800 Watt (AC)
  • Repowering-Regelung erlaubt den Austausch von Modulen auf Dachanlagen ohne Verlust der ursprünglichen Einspeisevergütung.
  • Ausweitung der Flächenkulisse für Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf landwirtschaftliche Flächen in benachteiligten Gebieten.
  • Beschleunigter Netzanschluss für Freiflächenanlagen durch Recht zur Verlegung von Anschlussleitungen auf Grundstücken und Verkehrswegen.

"Die wichtigste und praktischste Veränderung ist die Erweiterung der Flächen, auf denen Photovoltaik möglich ist", erklärt AGRYENA-CEO Sascha Bertz. "Jetzt können alle landwirtschaftlich benachteiligten Gebiete für Photovoltaik genutzt werden. Die Bundesländer haben nun die Möglichkeit, Flächen auszuschließen, anstatt diese erst benennen zu müssen. Dadurch können Potenziale direkt umgesetzt werden, und die Bundesländer werden entlastet, da sie nur noch angeben müssen, wo keine Photovoltaik stattfinden soll."

“Dennoch bleibt die Schaffung von Baurecht Angelegenheit der Kommunen. Solange hier keine Unterstützung geschaffen wird, werden die nutzbar gemachten Potenziale nicht in dem Tempo auf die Straße gebracht werden können, wie es notwendig wäre. Hier wäre der richtige Schritt, wie es bereits bei der Flächenkulisse entlang Bahnstrecken und Autobahnen umgesetzt wurde: Photovoltaik-Freiflächen in zulässigen Gebieten generell privilegieren.”

Nachdem der Entwurf im Bundeskabinett angenommen wurde, steht das Solarpaket 1 nun zur Diskussion im Bundestag. Dieser wird sich im Herbst mit dem Thema befassen, sodass die neuen Regelungen möglicherweise zum Jahreswechsel in Kraft treten könnten.

Mehr zum Solarpaket: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/Energieversorgung/details-solarpaket.html