ist grün:
Klimaziele aktiv erreichen
Gar nichts machen hilft keinem weiter!
Wir begrüßten am Mittwoch (14.10.2020) Frau Dr. Dietlind Tiemann MdB und Herrn Gerhard Ullrich, Geschäftsführer der Brielower Agrargesellschaft mbH, in unseren Räumlichkeiten in Brandenburg an der Havel, um über die aktuellen Veränderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu sprechen. Wir sind als unabhängiges Photovoltaik-Systemhaus Anbieter in der Region Brandenburg sowie Sachsen-Anhalt und haben bei unserer Wahlkreis-Bundestagsabgeordneten um Gehör gebeten. Herr Ullrich, einer unserer Kunden, war ebenfalls dazu eingeladen, denn auf seinen Dachflächen wird erneuerbarer Strom mit einer von uns errichteten Photovoltaikanlage produziert.
Wir haben um diesen Termin gebeten, um auf unsere Branche betreffende Missstände im Zusammenhang mit dem EEG-Gesetzesentwurfs aufmerksam zu machen. Nach einer kurzen Präsentation der Arbeit unseres Ingenieurbüros, haben wir über gelungene und anpassungsfähige Fakten des EEG-Entwurfes gesprochen. Im Anschluss haben wir uns, gemeinsam mit Frau Dr. Dietlind Tiemann MdB, die Anlage in Brielow bei Herrn Ullrich live vor Ort angeschaut.
Aus der Praxis haben wir die Umsetzung des EEG inkl. der anstehenden Neuerungen greifbar machen wollen. Dabei haben wir klar gemacht, dass es richtig und gewollt ist das die Erneuerbaren Energien immer mehr in den freien Markt integriert und Vergütungen immer weiter runtergefahren werden. Das EEG bildet dazu die Grundlage seit dem Jahr 2000. Zu bemängeln haben wir jedoch die vielen zumindest fragwürdigen Eingriffe ins Gesetz, die den Ausbau sauberer Energien erschweren. Viele dieser Eingriffe wären nicht nötig, denn das EEG schafft sich mit dem im Gesetz integrierten Mechanismus der sinkenden Vergütungen faktisch von selbst ab. Heute ist es bereits so weit, dass erneuerbare Erzeugungsanlagen ohne eine Förderung auskommen.
170 Seiten am besten von einem Juristen erklären lassen 🙄
Der Gesetzgeber will erneuerbare Energien fördern, hat deutschland- und europaweit diesbezüglich feste Ziele definiert, legt die dafür anzuwendenden Regeln jedoch in einem mittlerweile über 170 Seiten umfassenden Gesetz und teilweise dem Grundsatz des raschen Ausbaus der Erneuerbaren Energien widersprechenden Regelungen vor. Wir brauchen aber realistisch umsetzbare Gesetze für Anlagenbauer und -betreiber. Daher fordern wir ein Gesetz mit verlässlicherer Planungssicherheit anstatt einer Gesetzesänderung, die drei Monate vor Inkrafttreten veröffentlicht wird, im Gesetzgebungsverfahren viel Unsicherheit stiftet und mit Wirksamwerden keinen Zeitraum zum Reagieren einräumt. Wir brauchen praktikable Vorgaben und kein verklausuliertes Regelwerk für das wir in den Fachverbänden Juristen bemühen müssen.
Themen wie:
- Erhöhung von Freiflächenbebauungsgrenzen
- Anpassung der Mieterstromregelung
- Verkürzung des Betrachtungszeitraums bei der Anpassung der Photovoltaik-Einspeisevergütung....... sind im neuen Entwurf bereits gut gelungen
Das sagt auch die DGS, Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie.
Jedoch gibt es noch dringenden Korrekturbedarf, unsere Forderungen 💪:
- Keine Ausschreibung für Photovoltaikanlagen < 750 kWp
- Stärkung der Eigenversorgung mit Photovoltaikanlagen
- Abschaffung der EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch
- Deutliche und dynamische Anhebung der Ausbauziele für Erneuerbare Energien
- Verbesserte Voraussetzungen für Sektorenkopplung
- Anwendbare und wirtschaftliche Regelungen für den Weiterbetrieb von ausgeförderten Ü20-Anlagen
FAZIT✅:
Mit diesen Forderungen stehen wir nicht allein. Wir müssen uns für unsere Branche stark machen, unsere Interessen und praktischen Erfahrungen zu den Entscheidern bringen. Wenn nichts unternommen wird, wird demnächst ein Gesetz verabschiedet, welches den kontinuierlichen Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland ausbremst und demnach Ausbau- und Klimaziele stark gefährdet.
P.S.
Danke das du dir die Zeit genommen hast um dir diesen Artikel durchzulesen 🙏 und wenn dieses Thema auch für dich als Unternehmer wichtig ist dann kommentiere das gern in den Kommentaren 🎯