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Ausbaubeschleunigung mit dem EEG 2021 nicht möglich

Bundesregierung verpasst die Chance aus dem EEG 2021 ein Ausbaubeschleunigungsgesetz zu machen. Stattdessen wird zwei Wochen vor Inkrafttreten die Handbremse nicht nur angezogen bleiben, sie wird sogar nachgezogen. Die notwendigen Ausbauziele bleiben weit hinter dem für Klimaschutz und Versorgungssicherheit durch Erneuerbare Energien notwendigem Ausmaß.
Enttäuschend!
Ein anwendbarer Rahmen, mit dem es möglich ist die CO2-Einsparungsziele zu erreichen, wäre notwendig gewesen. Selbst wenn die Ziele im 1. Quartal 2021 nachträglich angepasst werden sollen, ändert es nichts an den Hürden die das EEG 2021 mit sich bringt.

Die „solare Mitte“, die großen PV-Dachanlagen und die in diesem Bereich agierenden mittelständischen Gewerbe- und Industriebetriebe sowie die mittelständischen Investoren, hatten in der Vergangenheit einen großen Anteil am Gesamtzubau der Photovoltaikleistung.
Auch wenn andere Bereiche - wie Groß- und Megaanlagen, Prosumer von Anlagen < 30 kWp, Mieter und Ü20-Anlagenbetreiber von der Novelle profitieren – hat die Bundesregierung es verpasst für alle Bereiche die Weichen richtig zu stellen. 

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